Vereinbarung
zu verkaufen natürlich Berechtigungen
GROSSHÄNDLER-/EINZELHÄNDLERSTRUKTUR
Zwischen: Worldwide School Ltd, ein ordnungsgemäß eingetragenes Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Auckland („Der Anbieter“)
Und:
("Der Händler").
Hintergrund:
A. Der Anbieter betreibt eine Englisch-Sprachschule mit Sitz in Auckland, Neuseeland.
B. Der Einzelhändler verkauft Bildungsdienstleistungen an Studenten.
C. Diese Vereinbarung enthält die Geschäftsbedingungen, zu denen der Anbieter Unterrichtsberechtigungen an den Einzelhändler verkauft.
Bedingungen dieser Vereinbarung
1. Definitionen
In dieser Vereinbarung, sofern nicht anders angegeben:
„Verhaltenskodex“ bezeichnet den vom Bildungsministerium herausgegebenen Verhaltenskodex für die Seelsorge internationaler Studierender, einsehbar unter www.minedu.govt.nz/goto.international
„Kursberechtigung“ bezeichnet eine Wahlhandlung, die ihren Inhaber berechtigt, einen Kurs zu besuchen, der vom Anbieter an den Schulen gemäß den Einschreibungsbedingungen des Anbieters angeboten wird. Die Kursberechtigung kann andere vom Anbieter bereitgestellte Dienstleistungen umfassen, wie z. B. Unterkunft und Flughafentransfer. „Kaufpreis“ bezeichnet den Großhandelspreis, den der Anbieter den Retainern von Zeit zu Zeit als den vom Anbieter den Bildungseinzelhändlern für den Verkauf berechneten Kaufpreis empfiehlt der Kursberechtigungen.
„Schulen“ bezeichnet die vom Anbieter betriebene Worldwide School of English in Auckland, Neuseeland.
„Einschreibungsbedingungen des Anbieters“ bezeichnet die Einschreibungsbedingungen, die für jeden Schüler gelten, der sich für einen Kurs an den Schulen anmeldet und daran teilnimmt, da diese Bedingungen von Zeit zu Zeit vom Anbieter festgelegt werden können.
„Schüler“ bezeichnet einen Schüler, der eine Kursberechtigung vom Einzelhändler erwirbt.
2. Verkauf und Kauf
2.1 Der Anbieter stimmt dem Verkauf und der Einzelhändler dem Kauf von Kursberechtigungen zu den Bedingungen dieser Vereinbarung zu.
3. Kaufpreis
3.1 Der Einzelhändler zahlt den Kaufpreis für Kursberechtigungen gemäß der vom Anbieter an den Einzelhändler übermittelten Großhandelspreisliste.
3.2 Der Anbieter stellt dem Einzelhändler eine GST-Rechnung für den Kaufpreis der vom Einzelhändler erworbenen Kursberechtigungen aus.
3.3 Der Händler zahlt den Kaufpreis spätestens 7 Tage vor Beginn des Kurses, auf den sich die Kursberechtigung bezieht, an den Anbieter.
3.4 Der Händler zahlt den Kaufpreis auf das vom Anbieter mitgeteilte Konto des Anbieters.
3.5 Wenn ein Student die ihm vom Einzelhändler in Rechnung gestellte Einzelhandelsstudiengebühr direkt an den Anbieter zahlt, zieht der Anbieter diese Gebühr als Inkassobeauftragter für den Einzelhändler ein. Der Anbieter kann den vom Einzelhändler zu zahlenden Kaufpreis für den betreffenden Kurs (und kann alle ihm vom Einzelhändler geschuldeten Gelder abziehen) von dem vom Studenten erhaltenen Geld abziehen und wird den Restbetrag an den Einzelhändler überweisen. Der Anbieter wird jedoch den Restbetrag nicht erstatten, wenn ein Schüler von seinem Kurs zurücktritt und der Anbieter gemäß den Rückerstattungsrichtlinien gesetzlich verpflichtet ist, alle vom Schüler erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten.
Link: AGB
Link: Rückerstattungsrichtlinie
4. Kursberechtigungen
4.1 Der Einzelhändler teilt dem Anbieter so schnell wie möglich vor Beginn des jeweiligen Kurses die Anzahl der Kursberechtigungen und die Kurse mit, auf die sie sich beziehen, die der Einzelhändler erwerben möchte. Der Anbieter wird sein Bestes tun, um die vom Einzelhändler angeforderten Kursberechtigungen bereitzustellen.
4.2 Der Anbieter erkennt an und stimmt zu, dass der Einzelhändler Kursberechtigungen, die er kauft, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weiterverkaufen und abtreten kann.
4.3 Sobald der Anbieter einen Einschreibungsantrag von einem Studenten erhalten hat, wird der Anbieter (vorausgesetzt, es ist ein Platz im Kurs verfügbar und der Student erfüllt die Einschreibungsbedingungen des Anbieters) dem Einzelhändler ein Zulassungsschreiben für die Einschreibung des Studenten zukommen lassen.
5. Pflichten des Einzelhändlers
5.1 Der Einzelhändler verpflichtet sich, potenziellen Schülern wahrheitsgemäße und genaue Informationen über die Schule, ihre Gebühren und die damit verbundenen Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Das Beratungspersonal jedes Einzelhändlers sollte mit den vom Anbieter bereitgestellten Informationen vollständig vertraut sein.
5.2 Der Einzelhändler erklärt sich damit einverstanden, die Schüler auf die Einschreibungsbedingungen des Anbieters aufmerksam zu machen, insbesondere in Bezug auf die Unterkunft und die Rücktritts- und Rückerstattungsrichtlinie des Anbieters.
5.3 Der Einzelhändler muss alle relevanten Gesetze einhalten, wenn er die Kursberechtigungen bewirbt und verkauft.
5.4 Der Einzelhändler verpflichtet sich, Studenten über die Einwanderungsbestimmungen für die Einreise internationaler Studenten nach Neuseeland zu informieren. Diese Informationen sind auf www.immigration.govt.nz verfügbar.
5.5 Der Einzelhändler verpflichtet sich, den Verhaltenskodex einzuhalten. Der Einzelhändler darf sich nicht an falschem, irreführendem oder trügerischem Verhalten beteiligen und/oder gegen eine der Verpflichtungen des Anbieters gemäß dem Verhaltenskodex verstoßen. Das Recht zum Kauf von Kursberechtigungen vom Anbieter kann vom Anbieter sofort gekündigt werden, wenn der Anbieter der Ansicht ist, dass der Einzelhändler gegen den Kodex verstoßen hat oder wahrscheinlich verstoßen wird.
6. Kündigung
6.1 Diese Vereinbarung kann jederzeit durch den Anbieter unter Einhaltung einer Frist von sieben Tagen schriftlich gegenüber dem Einzelhändler gekündigt werden. Nach einer solchen schriftlichen Mitteilung darf der Einzelhändler keine Kursberechtigungen oder eine Verbindung mit dem Anbieter oder der Schule verkaufen, bewerben oder bewerben.
7. Schadensersatz
7.1 Der Einzelhändler stellt den Anbieter von allen Kosten, Verlusten und Schäden (ob direkt oder indirekt) frei und hält ihn schadlos, die dem Anbieter infolge einer Handlung oder Unterlassung des Einzelhändlers (einschließlich Fahrlässigkeit) entstehen können.
8. Allgemeines
8.1 Keine Vertretung: Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Vertreter zwischen dem Anbieter und dem Einzelhändler entsteht.
8.2 Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung stellt eine vollständige und vollständige Vereinbarung der Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien.
8.3 Geltendes Recht: Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Neuseeland.
8.4 Höhere Gewalt: Der Anbieter haftet nicht für einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder eine Nichterfüllung, die durch höhere Gewalt, Unfall, Streik, Krieg, Terrorakt, Maßnahmen einer Regierungsbehörde oder Gesetze verursacht oder dazu beigetragen wird Änderungen oder andere Angelegenheiten, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen.
Händler-Rabattvereinbarung
Diese Mitteilung dient zur Bestätigung der Händlerrabattvereinbarung, die wir bis auf Weiteres für Sie bereithalten werden. Worldwide School gibt Ihnen eine Marge von 25 % auf die UVP der Studiengebühren (einschließlich Verlängerungen). Der Händlerrabatt kann vom Händler von der Zahlung an den Anbieter abgezogen werden, andernfalls wird er am 20. des Monats 7 Tage nach Unterrichtsbeginn des Schülers versandt.
Unterzeichnet für und im Auftrag von „The Retailer“
Please provide the references from 2 schools that you work closely, preferably New Zealand institutions.
FIRST REFEREE
SECOND REFEREE
Thank you for submitting!